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Geschäftsordnung

Geschäftsordnung für das Gevelsberger Jugendforum
vom 14.01.2010

 

Präambel

Kinder und Jugendliche sind gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft. Das Gevelsberger Jugendforum ist ein Gremium zur politischen Beteiligung Gevelsberger Kinder und Jugendlicher und Schülerinnen und Schüler auswärtiger Städte und Gemeinden, die Gevelsberger Schulen besuchen. Es eröffnet ihnen die Möglichkeit, mit ihren Vorstellungen und Ideen an der Gestaltung des städtischen Gemeinwesens mitzuwirken, auf die Belange von Kindern und Jugendlichen aufmerksam zu machen, zum besseren Verständnis zwischen Menschen verschiedener Nationalitäten, ethnischer Herkünfte, Kulturen und Konfessionen beizutragen sowie Kenntnisse bei der Mitgestaltung des Gemeinwesens durch politische Arbeit zu erwerben.

Die Mitglieder des Jugendforums nehmen ihre Aufgaben unabhängig wahr und sind an Weisungen nicht gebunden. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts, seiner Nationalität, Hautfarbe, Rasse, Religion oder sozialer Herkunft von der Mitgliedschaft im Jugendforum ausgeschlossen werden.

 

§ 1
Ziele, Aufgaben und Rechte des Gevelsberger Jugendforums

(1) Ziel des Jugendforums ist es, Anregungen zur Verbesserung der Gestaltung des städtischen Gemeinwesens und der Situation der Gevelsberger Kinder und Jugendlichen zu erarbeiten und dem Rat vorzutragen sowie Anregungen an andere Institutionen (u. a. Schulen, Jugendeinrichtungen) weiterzuleiten.

(2) Dem Vorstand des Jugendforums geht die Tagesordnung des Rates zu, bei Bedarf können ihm die entsprechenden Ratsvorlagen, soweit diese „öffentlich“ sind, zugestellt werden.

 

§ 2

Zusammensetzung des Jugendforums

(1) Die Teilnahme am Jugendforum beruht auf Freiwilligkeit und ist nicht bindend.

(2) Für das Jugendforum dürfen sich Kinder und Jugendliche anmelden, wenn Sie in Gevelsberg ihren Wohnsitz haben und mindestens die 5. Klasse einer weiterführenden Schule besuchen und das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben. Die Anmeldung kann über das Internet, www.jugendforum-gevelsberg.de, oder per Brief an Gevelsberger Jugendforum, Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg.

(3) Es dürfen sich auch Kinder und Jugendliche anmelden, die die in Absatz 2 genannten Alterskriterien erfüllen und eine Gevelsberger Schule besuchen, ihren Wohnsitz aber nicht in Gevelsberg haben. Diese Kinder und Jugendlichen können auch nach Beendigung der Schulzeit bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Mitglied im Jugendforum bleiben.

(4) Die Schulsprecher/innen der weiterführenden Gevelsberger Schulen (Förderschule, Hauptschule Gevelsberg, Realschule Alte Geer und Städtisches Gymnasium Gevelsberg) und deren Stellvertreter/innen sind ständige Mitglieder des Jugendforums.

(5) Als ständige beratende Mitglieder gehören dem Jugendforum die Bürgermeisterin / der Bürgermeister oder ein/e von ihr/ihm benannte Vertreterin/ benannter Vertreter, die/der Leiter des Fachbereiches Bildung, Jugend und Soziales, die/der Leiter/in des Jugendamtes und die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses.

(6) Jede weiterführende Gevelsberger schule bestimmt eine Lehrkraft als beratendes Mitglied.

(7) Weitere beratende Mitglieder können bei Bedarf zu den Sitzungen des Jugendforums eingeladen werden.

(8) Die beratenden Mitglieder besitzen kein Stimmrecht.

(9) Die Mitglieder des Jugendforums erhalten für ihre Tätigkeit weder eine Vergütung noch werden ihre persönlichen Aufwendungen ersetzt.

 

§ 3
Beendigung der Mitgliedschaft

(2) Die Mitgliedschaft endet automatisch mit der Vollendung des 21. Lebensjahres.

§ 4
Vorstand

(1) Die Mitglieder des Jugendforums wählen aus ihrem Kreis für die Dauer eines Jahres in geheimer Wahl einen Vorstand. Dieser besteht aus

  • einer/m Vorsitzendene/n
  • einer/m stellvertretenden Vorsitzende/n
  • einer/m Schriftführer/in.

(2) Zur Wahl dürfen diejenigen Mitglieder vorgeschlagen werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

(3) Die/der Vorsitzende vertritt das Jugendforum mit beratender Stimme im Jugendhilfeausschuss. Im Falle ihrer/seiner Abwesenheit wird sie/er durch die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n vertreten.

(4) Die Sitzungen des Jugendforums werden durch den Vorstand vorbereitet und durch die/den Vorsitzende/n geleitet.

(5) Der Vorstand vertritt das Jugendforum nach außen.

 

§ 5
Sitzungen

(1) Das Jugendforum tagt viermal im Jahr. Sondersitzungen sind bei besonderen Anlässen zulässig. Die Sitzungen sind öffentlich.

(2) Die Einladung zur Sitzung erfolgt durch den Vorstand per Mail und muss zehn Tage vor der Sitzung zugestellt werden.

(3) Das Jugendforum kann Arbeitsgruppen bilden. Diese organisieren sich selbstständig und berichten in den Zusammenkünften des Jugendforums.

(4) Die Sitzungen des Jugendforums werden protokolliert.

 

§ 6
Beschlussfähigkeit

Das Jugendforum ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

§ 7
Abstimmungen

(1) Jedes Mitglied des Jugendforums hat eine Stimme. Es übt sein Stimmrecht persönlich aus.

(2) Für die Wirksamkeit von Beschlüssen ist mit Ausnahme der änderung der Geschäftsordnung die einfache Stimmenmehrheit ausreichend.

 

§ 8
Büro des Jugendforums

Kontaktstelle neben dem Internetauftritt ist das Büro des Jugendforums im Rathaus der Stadt Gevelsberg. Die öffnungszeiten werden durch Beschluss des Jugendforums festgelegt. Die Forumsmitglieder tragen dafür Sorge, dass das Büro zu den festgelegten öffnungszeiten mit einer/m Ansprechpartner/in besetzt ist.

Bei der Verhinderung eines Mitglieds ist dieses verpflichtet, sicherzustellen, dass das Büro durch einen anderen Schüler besetzt ist, ansonsten muss ein anderes Mitglied als Vertretung gefunden werden.

 

§ 9

Änderung der Geschäftsordnung

Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung von der Hälfte der Mitglieder des Jugendforums.

 

§ 10
Inkrafttreten

Die Satzung tritt nach Beschlussfassung durch das Jugendforum in Kraft.




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