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Geschäftsordnung |
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Geschäftsordnung
für das Gevelsberger Jugendforum Präambel Kinder und Jugendliche sind
gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft. Das Gevelsberger Jugendforum ist
ein Gremium zur politischen Beteiligung Gevelsberger Kinder und Jugendlicher
und Schülerinnen und Schüler auswärtiger Städte und Gemeinden, die Gevelsberger
Schulen besuchen. Es eröffnet ihnen die Möglichkeit, mit ihren Vorstellungen
und Ideen an der Gestaltung des städtischen Gemeinwesens mitzuwirken, auf die
Belange von Kindern und Jugendlichen aufmerksam zu machen, zum besseren
Verständnis zwischen Menschen verschiedener Nationalitäten, ethnischer
Herkünfte, Kulturen und Konfessionen beizutragen sowie Kenntnisse bei der
Mitgestaltung des Gemeinwesens durch politische Arbeit zu erwerben. Die Mitglieder des Jugendforums nehmen ihre
Aufgaben unabhängig wahr und sind an Weisungen nicht gebunden. Niemand darf
aufgrund seines Geschlechts, seiner Nationalität, Hautfarbe, Rasse, Religion
oder sozialer Herkunft von der Mitgliedschaft im Jugendforum ausgeschlossen
werden. § 1 (1) Ziel des Jugendforums ist es, Anregungen zur
Verbesserung der Gestaltung des städtischen Gemeinwesens und der Situation der
Gevelsberger Kinder und Jugendlichen zu erarbeiten und dem Rat vorzutragen
sowie Anregungen an andere Institutionen (u. a. Schulen, Jugendeinrichtungen)
weiterzuleiten. (2) Dem Vorstand des Jugendforums geht die
Tagesordnung des Rates zu, bei Bedarf können ihm die entsprechenden Ratsvorlagen,
soweit diese „öffentlich“ sind, zugestellt werden. § 2 Zusammensetzung des Jugendforums (1) Die Teilnahme am Jugendforum beruht auf
Freiwilligkeit und ist nicht bindend. (2) Für das Jugendforum dürfen sich Kinder und
Jugendliche anmelden, wenn Sie in Gevelsberg ihren Wohnsitz haben und
mindestens die 5. Klasse einer weiterführenden Schule besuchen und das 21.
Lebensjahr nicht vollendet haben. Die Anmeldung kann über das Internet,
www.jugendforum-gevelsberg.de, oder per Brief an Gevelsberger Jugendforum,
Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg. (3) Es dürfen sich auch Kinder und Jugendliche
anmelden, die die in Absatz 2 genannten Alterskriterien erfüllen und eine
Gevelsberger Schule besuchen, ihren Wohnsitz aber nicht in Gevelsberg haben.
Diese Kinder und Jugendlichen können auch nach Beendigung der Schulzeit bis zur
Vollendung des 21. Lebensjahres Mitglied im Jugendforum bleiben. (4) Die Schulsprecher/innen der weiterführenden
Gevelsberger Schulen (Förderschule, Hauptschule Gevelsberg, Realschule Alte Geer
und Städtisches Gymnasium Gevelsberg) und deren Stellvertreter/innen sind
ständige Mitglieder des Jugendforums. (5) Als ständige beratende Mitglieder gehören
dem Jugendforum die Bürgermeisterin / der Bürgermeister oder ein/e von ihr/ihm
benannte Vertreterin/ benannter Vertreter, die/der Leiter des Fachbereiches
Bildung, Jugend und Soziales, die/der Leiter/in des Jugendamtes und die/der
Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses. (6) Jede weiterführende Gevelsberger schule
bestimmt eine Lehrkraft als beratendes Mitglied. (7) Weitere beratende Mitglieder können bei
Bedarf zu den Sitzungen des Jugendforums eingeladen werden. (8) Die beratenden Mitglieder besitzen kein
Stimmrecht. (9) Die Mitglieder des Jugendforums erhalten für
ihre Tätigkeit weder eine Vergütung noch werden ihre persönlichen Aufwendungen
ersetzt. § 3 (2) Die Mitgliedschaft
endet automatisch mit der Vollendung des 21. Lebensjahres. § 4 (1) Die Mitglieder des Jugendforums wählen aus
ihrem Kreis für die Dauer eines Jahres in geheimer Wahl einen Vorstand. Dieser
besteht aus
(2) Zur Wahl dürfen diejenigen Mitglieder
vorgeschlagen werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. (3) Die/der Vorsitzende vertritt das Jugendforum
mit beratender Stimme im Jugendhilfeausschuss. Im Falle ihrer/seiner
Abwesenheit wird sie/er durch die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n
vertreten. (4) Die Sitzungen des Jugendforums werden durch
den Vorstand vorbereitet und durch die/den Vorsitzende/n geleitet. (5) Der
Vorstand vertritt das Jugendforum nach außen. § 5 (1) Das Jugendforum tagt viermal im Jahr.
Sondersitzungen sind bei besonderen Anlässen zulässig. Die Sitzungen sind
öffentlich. (2) Die Einladung zur Sitzung erfolgt durch den
Vorstand per Mail und muss zehn Tage vor der Sitzung zugestellt werden. (3) Das Jugendforum kann Arbeitsgruppen bilden.
Diese organisieren sich selbstständig und berichten in den Zusammenkünften des
Jugendforums. (4) Die Sitzungen des Jugendforums werden
protokolliert. § 6 Das Jugendforum ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder
beschlussfähig. § 7 (1) Jedes Mitglied des
Jugendforums hat eine Stimme. Es übt sein Stimmrecht persönlich aus. (2) Für die Wirksamkeit von
Beschlüssen ist mit Ausnahme der änderung der Geschäftsordnung die einfache
Stimmenmehrheit ausreichend. § 8 Kontaktstelle neben dem
Internetauftritt ist das Büro des Jugendforums im Rathaus der Stadt Gevelsberg.
Die öffnungszeiten werden durch Beschluss des Jugendforums festgelegt. Die Forumsmitglieder tragen dafür Sorge, dass
das Büro zu den festgelegten öffnungszeiten mit einer/m Ansprechpartner/in
besetzt ist. Bei der Verhinderung eines Mitglieds ist dieses verpflichtet,
sicherzustellen, dass das Büro durch einen anderen Schüler besetzt ist,
ansonsten muss ein anderes Mitglied als Vertretung gefunden werden. § 9 Änderung der Geschäftsordnung Änderungen der
Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung von der Hälfte der Mitglieder des
Jugendforums. § 10 Die Satzung tritt nach Beschlussfassung durch
das Jugendforum in Kraft. |
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